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Allgemeine Reisebedingungen. Vermittlungsbedingungen der PepeMare

Stand: 16.12.2012

Sehr geehrter Gast,
bitte nehmen Sie diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und Hinweise zur Kenntnis. Mit Ihrer Auftragsbestätigung erklären Sie sich mit der Geltung dieser Bedingungen einverstanden.

1. Rechtsverhältnis

PepeMare bietet ihre Leistungen als Reisevermittler ausschließlich auf der Grundlage dieser Vermittlungsbedingungen an. PepeMare bietet für den Kunden im Rahmen eines entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrages u.a. die Vermittlung von Reiseleistungen von Leistungsträgern, welche auch Reiseveranstalter sein können, an, die die Reiseleistungen in selbständiger Verantwortung durchführen. Die von den jeweiligen Leistungsträgern verwendeten eigenen Vertragsbedingungen werden dem Kunden vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt. Überwiegend vermittelt PepeMare dem Kunden einen Hauptvertrag über die Nutzung eines Feriendomizils (Miete) (Ferienhaus, Ferienwohnung, Hotel usw.) mit dem Vermieter im Rahmen eines entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrages. Der Hauptvertrag kommt hierbei zwischen dem Kunden und dem Vermieter zustande. Das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunde und PepeMare unterstellen wir den gesetzlichen Vorschriften des Pauschalreiserechts nach §§ 651 a-m des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) in entsprechender Anwendung. Soweit diese gesetzlichen Vorschriften nicht zwingend vorangehen, gelten unsere nachfolgenden Vermittlungsbedingungen, die die gesetzlichen Vorschriften ausfüllen und ergänzen. Individuelle Abweichungen bei der jeweiligen Ferienobjektausschreibung und die dort enthaltenen Sonderhinweise haben Vorrang. Jeder Kunde erkennt mit der Anmeldung diese Bedingungen für sich als verbindlich an und trägt Sorge, dass auch die von ihm mit angemeldeten Personen diese Bedingungen anerkennen.

2. Abschluss des Vertrages

Mit seiner Anmeldung gegenüber PepeMare bietet der Kunde PepeMare auf Grundlage der dem Kunden vorliegenden Prospekte, dem Internetauftritt sowie den Vermittlungsbedingungen und ggf. bestehenden Sonderhinweisen ein Angebot auf Abschluss eines entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrages an. Danach soll PepeMare einen Vertrag über bestimmte Reiseleistungen (Hauptvertrag) zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Vermieter bzw. dem Leistungsträger vermitteln. Die Buchungsanmeldung stellt zugleich das Angebot des Kunden auf Abschluss des Hauptvertrages mit dem Vermieter dar. Die Anmeldung kann schriftlich, per Telefax, mündlich, telefonisch oder per Internet erfolgen. Der Hauptvertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch PepeMare als Vertreter des Vermieters bzw. Leistungsträgers zwischen dem Vermieter bzw. Leistungsträger und dem Kunden zustande. Für die Annahme bedarf es keiner besonderen Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss übersendet PepeMare dem Kunden eine Buchungsbestätigung. Vertragspartner ist ausschließlich die in der Buchungsbestätigung ausgewiesene Person. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung oder Rechnung vom Inhalt der Anmeldung ab, stellt dies ein neues Angebot an den Kunden dar. PepeMare weist den Kunden darauf explizit hin. Das neue Angebot kann der Kunde innerhalb von 2 Tagen gegenüber PepeMare annehmen, was auch durch eine Zahlung erfolgen kann. Der Vertrag kommt dann auf Grundlage des neuen Angebots zustande. Die von PepeMare für die Vertragsabwicklung benötigten personenbezogenen Daten werden mittels EDV erfasst und nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) verarbeitet.

3. Zahlung/Unterlagen

Mit Vertragsschluss wird die vereinbarte und auf der Buchungsbestätigung/Rechnung ausgewiesene Anzahlung sofort zahlungsfällig. Diese beträgt normalerweise 30% von dem Gesamtpreis der Rechnung, sofern nichts anderes vor Vertragsschluss vereinbart wurde. Wird diese Anzahlung nicht innerhalb der angegebenen Frist geleistet, ist PepeMare berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall erhebt PepeMare 50 EURO Rücktrittskosten (Stornogebühren). Die ebenfalls in der Buchungsbestätigung/Rechnung bezifferte Restzahlung hat dann, wie in diesen Unterlagen beschrieben zu erfolgen. Die Zahlungen sind auf das Konto der PepeMare zu leisten. PepeMare ist durch den Vermieter bzw. Leistungsträger zur Einziehung von Lastschriften, zur Annahme und Abwicklung und Entgegennahme des gesamten Reisepreises ermächtigt. Sofern die Möglichkeit der Zahlung mit Kreditkarte eingeräumt wird und der Kunde bei der Buchung davon Gebrauch macht oder eine Zahlung im Lastschriftverfahren angeboten wird und der Kunde sein schriftliches Einverständnis erteilt, erfolgt die Abbuchung vom Konto des Kunden zu den gleichen Zeitpunkten. Wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag oder der vollständige Preis auch nach nochmaliger Abmahnung nicht bis zu dem im Abmahnschreiben gesetzten Zahlungsziel vollständig bezahlt sein sollte, berechtigt dies den Vermieter bzw. Leistungsträger zur Auflösung des bzw. zum Rücktritt vom Vertrag und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren analog Ziff. 6 der Vermittlungsbedingungen, vorausgesetzt, es läge nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigter Mangel vor.

4. Leistungen

Die von uns zu erbringende Leistung besteht in der Vermittlung von Feriendomizilen für den angefragten Zeitraum bzw. der Vermittlung von anderweitigen Reiseleistungen. Für die gebuchten Feriendomizile ist keine Betreuung durch eine Reiseleitung vorgesehen. Die An- u. Rückreise erfolgt in eigener Regie und Verantwortung. Eine Anfahrtsbeschreibung zu dem gebuchten Feriendomizil erhält der Kunde mit der Buchungsbestätigung. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung der PepeMare, welche in dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Prospekt, der Beschreibung im Internet oder möglichen Sondervereinbarungen enthalten ist, sowie aus den hieraus Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung. (Die in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Angaben sind für PepeMare bindend. PepeMare behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Kunde vor Buchung informiert wird). Die Feriendomizile dürfen nur mit der in der Preistabelle angegebenen maximalen Personenanzahl belegt werden, sofern nicht ausdrücklich die Möglichkeit einer Mehrbelegung ausgeschrieben ist. Ebenso dürfen die Feriendomizile nur von der in der Buchungsbestätigung aufgeführten maximalen Personenanzahl belegt werden, wobei auch Kinder, unabhängig vom Alter, als volle Personen zählen. Bei der Buchung nicht angegebene Personen können bei Ankunft zurückgewiesen werden.

5. Änderung der Leistungen

Eine Änderung oder Abweichung einer Leistung vom vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig wird und die nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde, ist nur gestattet, soweit die Änderung oder Abweichung nicht erheblich ist und den Gesamtzuschnitt des gebuchten Feriendomizils nicht beeinträchtigt. Evtl. Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderte Leistung mit Mängeln behaftet ist. PepeMare wird den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen.

6. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen

Der Kunde kann vor Reisebeginn jederzeit durch Erklärung gegenüber PepeMare, als Vertreterin des jeweiligen Vermieters bzw. Leistungsträgers, vom Hauptvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei PepeMare. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt im eigenen Interesse schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Hauptvertrag zurück oder nimmt er die gebuchte Leistung nicht in Anspruch, so ist PepeMare ermächtigt, den dem jeweiligen Vermieter des Feriendomizils bzw. dem jeweiligen Leistungsträger dadurch entstandenen Schaden für diesen konkret gemäß § 651i Abs. 2 BGB nachzuweisen und zu berechnen oder von dem Kunden, ohne weitere Nachweise erbringen zu müssen, die nachfolgend vereinbarten festen Pauschalen in Abhängigkeit vom Rücktrittszeitpunkt nach § 651i Abs. 3 BGB zu fordern. a.) Der konkrete Schadensersatzanspruch nach § 651i Abs. 2 BGB bestimmt sich nach dem ursprünglich vereinbarten Preis unter Abzug des Wertes der vom Vermieter ersparten Aufwendungen sowie dessen, was der Vermieter bzw. der Leistungsträger durch eine anderweitige Überlassung des Feriendomizils erwerben konnte. b.) Die Rücktrittskosten des wahlweise vom Vermieter bzw. des Leistungsträgers angewandten pauschalierten Schadensersatzanspruches nach § 651i Abs. 3 BGB betragen bei Feriendomizilen (Ferienhaus, Ferienwohnung, Hotel usw.)

aa) bis 45 Tage vor Mietbeginn: 30% des Preises;
bb) 44 bis 30 Tage vor Mietbeginn: 60% des Preises;
cc) ab 29 Tage vor Mietbeginn, nicht angenommene Wohnungen oder Nicht-Anreise: 95% der Gesamtsumme.

Hinsichtlich der pauschalierten Rücktrittskosten bleibt dem Kunden das Recht unbenommen, einen geringeren Entschädigungsanspruch nachzuweisen. Gelingt es dem Vermieter bzw. dem Leistungsträger, egal ob ohne oder mit Hilfe des bisherigen Kunden, rechtzeitig einen anderen Kunden für den gleichen Zeitraum und zu denselben Bedingungen für das gleiche, neu über PepeMare zu buchende Feriendomizil zu finden, so wird für diese Änderung unabhängig vom Rücktrittstermin dem bisherigen Kunden eine Aufwandsentschädigung von 50,00 EURO berechnet. Mit der Bestätigung der Namensänderung durch PepeMare tritt der neue Teilnehmer in die Rechte und Pflichten des Hauptvertrages mit dem Vermieter bzw. dem Leistungsträger ein. Es wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass PepeMare durch die Vermieter der Feriendomizile bzw. den Leistungsträgern ermächtigt ist, die voran genannten Ansprüche für diese geltend zu machen.

Die PepeMare ist zusätzlich berechtigt, für eine Umbuchung, eine Terminänderung oder eine andere Änderung der Buchung 50 Euro Gebühr zu erheben. Etwaige Gebühren des Vermieters bzw. Leistungsträgers bleiben hiervon unberührt.

7. Rücktritt/Kündigung durch PepeMare

Der Vermieter bzw. der Leistungsträger kann vor Beginn der Überlassung des Feriendomizils vom Vertrag zurücktreten oder nach erfolgter Überlassung den Vertrag kündigen: a) fristlos, wenn der Kunde die Überlassung des Feriendomizils trotz Abmahnung nachhaltig stört oder durch sein Verhalten andere gefährdet oder sich sonst erheblich vertragswidrig verhält, insbesondere auch nicht den vereinbarten Anzahlungsbetrag oder den vollständigen Preis nach nochmaliger Abmahnung bis zum Abmahnungsschreiben gesetzten Zahlungsziel vollständig bezahlt; b) fristlos, wenn die Überlassung des Feriendomizils infolge bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt oder Streik erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Kündigt der Vermieter den Vertrag nach Punkt a), verfällt der Preis analog Ziff. 6 der Vermittlungsbedingungen. Tritt der Vermieter gem. Punkt b) vor Beginn der Überlassung des Feriendomizils vom Vertrag zurück, so werden alle gezahlten Beträge unverzüglich zurückerstattet, weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen. Kündigt der Vermieter bzw. der Leistungsträger den Hauptvertrag gem. Punkt b) nach Beginn der Überlassung, so erhält der Kunde den Teil vom Preis zurück, der den ersparten Aufwendungen des Vermieters entspricht.

8. Gewährleistung/Haftung

Die vertragliche Haftung von PepeMare für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten) ist insgesamt auf den dreifachen Preis der gebuchten Überlassung des Feriendomizils beschränkt. Dies gilt nicht, soweit ein Schaden des Kunden vorsätzlich oder grob fahrlässig von PepeMare oder dem Vermieter bzw. dem Leistungsträger herbeigeführt wurde. PepeMare haftet jedoch, wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis- und Aufklärungspflichten von PepeMare ursächlich geworden sind. Gelten für eine von einem Vermieter bzw. einem Leistungsträger zu erbringende Leistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich auch PepeMare gegenüber dem Kunden hierauf berufen.

9. Versicherungen

Außer der gesetzlichen Insolvenzversicherung (Sicherungsschein) sind in der von PepeMare zu erbringenden Leistung keine Versicherungen enthalten. Zur eigenen Sicherheit des Kunden empfiehlt PepeMare den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung.

10. Pass, Visa, Gesundheitsvorschriften

Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung seiner Reise wichtigen Vorschriften (Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen) selbst verantwortlich. PepeMare steht dafür ein, den Kunden über Bestimmungen, die ihr bekannt sind oder die ihr unter Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt bekannt sein müssten, zu unterrichten. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von PepeMare bedingt sind. Der Kunde ist jedoch verpflichtet, PepeMare gegenüber ausdrücklich bekannt zu geben, wenn er eine andere als die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt. Für Angehörige anderer Staaten gibt das jeweils zuständige Konsulat Auskunft.

11. Mitwirkungspflicht, Gewährleistung, Ausschluß von Ansprüchen, Verjährung

Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ist der Kunde verpflichtet bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden gering zu halten oder zu vermeiden. Insbesondere besteht die Verpflichtung, Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Wird diese Verpflichtung schuldhaft versäumt, so stehen dem Kunden Ansprüche insoweit nicht zu. Wird die geschuldete Leistung des Vermieters bzw. Leistungsträgers nicht vertragsgemäß erbracht oder stellt der Kunde am Mietobjekt bzw. bei anderweitigen Reiseleistung Mängel fest, so kann er Abhilfe verlangen. Das Abhilfeverlangen ist vom Kunden direkt beim jeweiligen Leistungsträger unverzüglich geltend zu machen. Alternativ ist der Kunde auch berechtigt, das Abhilfeverlangen gegenüber PepeMare unverzüglich geltend zu machen. In diesem Falle ist das Abhilfeverlangen per Telefax, E-Mail oder telefonisch an PepeMare zu stellen, damit geeignete Maßnahmen ergriffen werden können, die Beanstandung zu überprüfen und ggf. die Leistungsstörung zu beseitigen oder Ersatz zu stellen. In Bezug auf vom Kunden gegenüber PepeMare geltend gemachten Abhilfeverlangen tritt PepeMare hierbei als bevollmächtigte und hierzu ermächtigte Vertreterin des jeweiligen Vermieters bzw. Leistungsträgers auf. Mängelanzeigen bzw. Abhilfeverlangen sind in Ausnahmefällen entbehrlich, z.B., wenn diese unzumutbar sind, wenn ein Fall von Unmöglichkeit gegeben ist oder wenn Mängelanzeige bzw. Abhilfeverlangen schuldlos unterlassen werden. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von Leistungen kann der Kunde innerhalb von 1 Monat nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Mietzeit sowohl gegenüber dem Vermieter bzw. Leistungsträger direkt oder alternativ gegenüber PepeMare als hierfür bevollmächtigte und ermächtigte Vertreterin des jeweiligen Vermieters bzw. Leistungsträgers geltend machen, wobei eine schriftliche Geltendmachung empfehlenswert ist. Voraussetzung ist, dass die Leistung oder die von dem Kunden angenommenen Ersatzleistungen nicht vertragsgemäß erbracht wurden, dass der Kunde den Mangel unverzüglich angezeigt hat und dass eine ausreichende Abhilfe nicht erfolgte. Wird die die Überlassung des Feriendomizils durch Mängel ganz erheblich beeinträchtigt, so kann der Kunde den Vertrag kündigen. Voraussetzung ist in aller Regel, dass der Kunde direkt bei dem Vermieter bzw. Leistungsträger oder alternativ bei PepeMare mit angemessener Fristsetzung Abhilfe verlangt hat und diese Frist ergebnislos verstrichen ist. Einer Fristbestimmung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von dem Vermieter bzw. dem Leistungsträger oder PepeMare verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Kunden aus unerlaubter Handlung verjähren nach 2 Jahren ab dem vertraglich vorgesehenen Ende der Mietzeit. Schweben zwischen dem Vermieter bzw. dem Leistungsträger oder PepeMare, als Vertreterin des jeweiligen Vermieters bzw. Leistungsträgers und dem Kunden Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Kunde oder der Leistungsträger bzw. PepeMare die Fortsetzung der Verhandlung verweigert. Vorbezeichnete Verjährungsfrist von 2 Jahren tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

12. Abtretungsverbot

Eine Abtretung jedweder Ansprüche des Kunden aus Anlass der Buchung, gleich aus welchem Rechtsgrund an Dritte – auch an Ehegatten – ist ausgeschlossen. Ausgenommen vom Abtretungsverbot ist das Stellen eines Ersatzmieters entsprechend Ziff. 6.

13. Aufrechnungsverbot

Der Kunde ist nicht berechtigt, gegen Ansprüche auf Zahlung des vereinbarten Preises mit Gegenforderungen die Aufrechnung zu erklären, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

14. Rechtswahl und Gerichtsstand

Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen PepeMare und dem Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit bei Klagen von PepeMare gegen den Kunden im Ausland für die Haftung der PepeMare dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen der PepeMare ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Kunde kann PepeMare nur an deren Sitz verklagen. Für Klagen von PepeMare gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist wird als Gerichtsstand der Sitz von PepeMare vereinbart. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und PepeMare anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder b) wenn und insoweit auf das Vertragsverhältnis anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für diesen günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

15. Veranstalter ist

PepeMare
Geschäftsführer: Dr.-Ing. Giuseppe Pepe
Stammheimerstr. 22
71636 Ludwigsburg
USt-IdNr. DE283728395

AGB als PDF Download

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